Die Bürgerenergie Altertheim e.G. trägt noch immer den Zusatz "in Gründung" im
Namen. Das liegt aber nicht daran, daß wir nicht weiterarbeiten würden oder
nicht recht vorwärtskommen. Vielmehr gehört zur Einreichung der
Gründungsunterlagen auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Diese haben wir
erstellt. Dabei zeigt sich jedoch, daß die Wirtschaftlichkeit nur bis zu einem
bestimmten Kaufpreis pro Windkraftanlage möglich ist. An der Einholung mehrerer
Angebote arbeiten wir derzeit.

Einerseits fand am 09.05.2012 mit Greencity Energy ein erstes Gespräch statt. Es
stellte sich heraus, daß wir weiterhin miteinander am Lerchenberg und an der
Oberhöhe im Wettbewerb stehen. Über Möglichkeit, Art und Umfang der
Zusammenarbeit wurde geredet. Jetzt erwarten wir deren Angebot.

Auch die Firma Badenwind, Frau Lauer stellte sich und Ihr Konzept bei unserer
Genossenschaft vor. Leider konkurrieren wir auch mit dieser Firma um einen
Standort an der Oberhöhe. Weitere Gespräche sind auch hier in Vorbereitung.

Der umworbene Standort Oberhöhe liegt auf Gemeindegrund. Wir durften uns in der
Gemeinderatssitzung am 19.04 2012 vorstellen und unsere Bewerbung für diesen
Standort darlegen.

Die Eintragung in das Genossenschaftsregister kostet erstmals richtig Geld. Mit
dem Geldausgeben wollen wir jedoch erst beginnen, wenn der wirtschaftliche
Erfolg in der Berechnung dargestellt ist. Solange dies nicht geklärt ist, wäre
es unverantwortlich, die Einlagen unserer Mitglieder einzufordern und
anzugreifen.

Solange versuchen wir weiter, Grundstückspachtverträge an unseren Standorten
abzuschließen. Viele Vertragsentwürfe liegen den Grundstückseigentümern vor. Den
rechtsicheren Abschluß können wir jedoch erst vornehmen, wenn wir als
eingetragene Genossenschaft geschäftsfähig sind. Wir müssen deshalb unsere
Vertragspartner noch um Geduld bitten.

Wer neu ist im Geschäft und an mehreren Stellen gleichzeitig arbeitet, macht
unvermeidlich auch einmal Fehler. Für einen solchen Fehler in unserer letzten
Veröffentlichung im Mitteilungsblatt entschuldigen wir uns ausdrücklich bei
unseren Mitbewerbern. Wir haben im vorletzten Absatz gegen das Verbot der
vergleichenden Werbung verstoßen. Wir hätten zwar für uns Werben dürfen. Unsere
Behauptung jedoch, wir wären besser als Badenwind und GCE, ist so nicht
rechtens. Wer die besten Verträge und Bedingungen bietet, muß dem Urteil des
Kunden überlassen bleiben. Die Bürgerenergie Altertheim e.G. i.G hat eine
entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. Eine gleichlautende Erklärung
wurde im Mitteilungsblatt Juni 2012 veröffentlicht.


Bürgerenergie Altertheim e.G. i.G.

Vorstand und Aufsichtsrat.